Zusammenfassung und Gliederung
Ein pädagogisch interessiertes Elternpaar plädiert für die Abschaffung der „hitzefrei“-Regelung und regt vielfältige andere schulische Nutzungen dieser Zeiten an: Spiele, Quiz, Hausaufgaben-Betreuuung statt Unterricht in überhitzten Räumen. Eine Diskussion könnte spannend werden und ist sicher notwendig.
- In jedem warmen Sommer das selbe Verfahren: Bei Hitze gibt es schulfrei!
- Wer übernimmt die Aufsichtspflicht bei hitzefrei?
- Die Eltern wissen nicht sicher, wann die Kinder aus der Schule kommen.
- Welche anderen, chancenreichen Möglichkeiten gibt es?
- Ein positiver Nebeneffekt: Die Schulen werden verlässlich, das heißt berechenbar.
- Zusammenfassung
- Eine Diskussion ist sehr erwünscht.
- Weiterführende Links
In jedem warmen Sommer das selbe Verfahren: Bei Hitze gibt es schulfrei!
Da Bildung Ländersache ist, regelt jedes Bundesland das Verfahren eigenständig.
Einige Bundeländer haben hitzefrei abgeschafft. So ist nach meinen Informationen hitzefrei im Saarland abgeschafft.
Es gibt manche Verunsicherung, ob diese Regelung noch in Kraft sei. Die Internet-Seite des Kultusministerium Baden-Württemberg findet das Stichwort „hitzefrei“ nicht. So ist verständlich, dass viel spekuliert wird.
In Baden-Wüttemberg gibt es – nach meinen Informationen – eine Bekanntmachung über den Ausfall des Unterrichts an besonders heißen Sommertagen vom 15.12.1975, nach der die Schulleitungen nach der vierten Unterrichtsstunde hitzefrei geben können.
Rechtsanwalt Andreas Zoller fasst diese sinngemäß so zusammen:
- drückende Hitze (um 10 Uhr MEZ mindestens 25 Grad im Schatten)
- Unterrichtserfolg erscheint sehr fraglich.
- Die Schulleitung kann entscheiden.
- gilt nicht für Jahrgangsstufe 11-13 allgemeinbildender und beruflicher Gymnasien und alle berufliche Schulen
Wer übernimmt die Aufsichtspflicht bei hitzefrei?
Diese Frage stellt sich mit hoher Dringlichkeit für die Schülerinnen und Schüler von Grundschulen.
Manche Schulen geben einen allgemeinen Hinweis an die Eltern: „Sie müssen in den nächsten Wochen mit Hitzefrei rechnen!“ – Soetwas verwundert mich sehr, wird doch bei fast allen anderen Gelegenheiten sehr sorgsam auf die Einhaltung der Ausichtspflicht geachtet. – Das finde ich auch gut so!
Aus meiner Sicht ist ein allgemeiner Hinweis an die Eltern kein zulässiges Verfahren, denn wir Eltern übergeben die Aussichtspflicht über unsere Kinder an die Schulen und rechnen (und planen) mit der Einhaltung des Stundenplans.
Die Eltern wissen nicht sicher, wann die Kinder aus der Schule kommen.
Im Alltag zeigt sich dann die Problematik. Mit oder ohne allgemeine Ankündigung sehen sich Eltern, die sich Verantwortung gegenüber ihren Kindern wahrnehmen wollen, einer großen Unsicherheit gegenüber: Wann kommen denn nun die Kinder nach Hause?
Nach der Meinung meiner Frau und meiner eigenen Vorstellung kann von den in den Schulen Verantwortlichen nicht einfach grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass zu Hause eine Aufsichtsperson (meist eine Mutter) wartet, ob die Kindern nun hiltzefrei haben oder nicht.
Die Alternative für anderweitig gebundene Eltern, sich auf nachbarschaftliche Zufälligkeits-Betreuung und „das Prinzip Hoffnung“ zu verlassen, ist für uns kein akzeptabler Weg.
Welche anderen, chancenreichen Möglichkeiten gibt es?
Wie hier auch veröffentlicht, bin ich selbst auch Lehrer und weiß, vonvon ich schreibe.
Selbstverständlich ist es für gelingende Lernprozesse günstiger, wenn die schulischen Räume nicht überhitzt sondern angenehm temperiert sind.
Andererseits führen viele (Klassen-)Lehrer/innen die für mich nachvollziehbare Klage, dass sie zu wenig zeitliche Spielräume für die Aushandlung von Gruppen-Prozessen (Absprachen, Klärungen von Missverständnissen, Konfliktregelungen), für Beziehungspflege oder auch für individualisierte Begleitung von Schüler/innen haben.
Was spricht dagegen, wenn ein Regelunterricht tatsächlich nicht mehr zumutbar erscheint, die Kinder nicht nach Hause zu schicken, sondern sie in einer spielerischeren, offeneren Form zu begleiten? – Wie würde sich zum Beispiel das Gruppen- und Klassen-Klima positiv verändern, wenn die Gruppe gemeinsam Spiele oder Quiz erleben könnten?
Was spricht dagegen, die Kinder in der Anfertigung ihrer Hausaufgaben zu unterstützen, so dass sie nach Heimkehr dann tatsächlich alle notwendigen schulischen Arbeiten erledigt haben und ins ersehnte Schwimmbad gehen könnten?
Ein positiver Nebeneffekt: Die Schulen werden verlässlich, das heißt berechenbar.
Ganz nebenbei wäre damit ein fortdauerndes Ärgernis an manchen Schulen beseitigt, dass die Stundenpläne nämlich gelegentlich nicht den Vormittag abdecken und dies auch nicht verlässlich, das heißt planbar, gehandhabt wird.
Es gab einmal eine Zeit, als Politiker/innen gerne von der „verlässlichen Grundschule“ sprachen. Diese Formel ist leider nie belastbar ausgestaltet und nach meiner fast vierjährigen Erfahrung mit einer der größten Grundschulen Baden-Württembergs schon gar nicht umgesetzt worden.
Neudings wird gerne von ganztags betreuenden Schulen gesprochen und mancherorts auch schon geplant.
Wir wünschen uns erst einmal eine berechenbare Halbtags-Schule (nicht nur für Nutzer von zusätzlichen Hort- und Kernzeit-Betreuungsangeboten!).
Meine Frau und ich plädieren für eine grundlegende Umformulierung der Regelung von „hitzefrei“ in eine Möglichkeit, die schulischen Lern- und Aufenthaltsformen lockerer aber zeitlich verbindlich regelt.
Eine Diskussion ist sehr erwünscht.
Eine Diskussion – am liebsten in Form von Kommentaren zu diesem Artikel – ist sehr erwünscht.
Wer seine Meinung lieber über eine Mail mitteilen möchte, dem biete ich an, eine wechseitig abgesprochene Zusammenfassung hier zu veröffentlichen.
- Rechtsanwalt Andreas Zoller fasst die Rechtslage kenntnisreich zusammen.
- Internet-Seite des Kultusministeriums Baden-Württemberg
- Im Saarland gibt es kein hitzefrei mehr. Meldung aus dem Blog übergebühr
zuletzt bearbeitet am 30.08.2009 zur druckerfreundlichen Ansicht