Pensionsgrenze 67 schneller einführen?

Zusammenfassung und Gliederung

Im Sommer 2009 hatte staatsanzeiger.de ermittelte, dass die große Mehrheit die schrittweise Erhöhung der Altersgrenze (Pensions- und Renten-Alter) auf 67 ablehnt.
Dann wurde in Baden-Württemberg kontrovers sogar über die schnellere Umsetzung der Erhöhung der Lebensarbeitszeit debattiert.
Inzwischen ist die Landesregierung von diesem Vorhaben wieder abgerückt

Bisherige bundesweite Planung

Bisher war geplant, das Eintrittsalter in die Renten schrittweise ab 2012 bis 2029 auf 67 Jahre zu erhöhen.

Diese langfristige Planung wurde allerdings vor der Hypotheken-, Banken-, Finanz- und Wirtschaftskrise und die jüngsten Renten-Beschlüsse vor der Bundestagswahl im September entwickelt.

Nur wenige Beschäftigte erreichen tatsächlich das bisherige Rentenalter von 65 in einem rentenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis.

Auf eine kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hin antwortete die Bundesregierung mit Zahlen vom August 2008 – also noch vor der Wirksamkeit der aktuellen Krise: Danach sollen nur 7,4 % der über 63-jährigen noch einer rentenversicherungspflichtigen Vollzeit-Beschäftigung nachgehen. – Wenn diese Zahl zutrifft, so ergibt es keinen Sinn, das Eintrittsalter noch weiter auf 67 zu erhöhen!

Minister Stächele verschärft die Diskussion.

Der Finanzminister des Landes Baden-Württemberg,  Willi Stächele (CDU), lehnt die Rücknahme der Erhöhung des Renten- und Pensions-Alters nachdrücklich ab. Stattdessen denkt er öffentlich über eine Verschärfung des Tempos nach: Die Umsetzung der Erhöhung solle für die Beamten des Landes Baden-Württemberg bereits 2020 abgeschlossen sein.

Die Beamten reagierten auf diesesAnsinnen mit heftigem Widerspruch. Eine nicht-repräsentative Umfrage im Sommer 2009 ergab eine mehrheitliche Ablehnung der vorzeitigen „Rente/Pension mit 67“.

Herr Stächele reagierte, bot er eine „Alternative“ an: Die Absenkung des Versorgungsniveaus um 0,7 Prozent.

Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes stellen eine große Personengruppe dar: ein großes Einspar-Potential?

Da die im öffentlichen Dienst beschäftigten Beamt/innen und Angestellten eine sehr große Personen-Gruppe darstellen, würden Einsparungen oder Kürzungen bei dieser Gruppe auch einen großen Effekt ergeben.

So ergeben Kürzungen der Pensionen um 0,7 % für die 240.000 Beamten in Baden-Württemberg nach Aussagen von Finanzminister Willi Stächele eine Einsparung in dreistelliger Millionenhöhe.

Da die Angestellen im öffentlichen Dienst dann aus Gerechtigkeitsgründen sicher auch bald eine schnellere Erhöhung des Renten-Eintrittsalters erwarten können, wird sich das Einspar-Potential noch erhöhen.

Mit den Beamten beginnt es. – Die anderen Arbeitnehmer/innen könnten folgen.

Jene, die den beamteten oder angestellten Beschäftigten des öffentlichen Dienstes ihre sicher geglaubten Arbeitsplätze neiden und so versucht sind, dieser oft gescholtenen Personen-Gruppe die Kürzungen zu gönnen, möchte ich zu bedenken geben: Wahrscheinlich bleibt eine solche Idee nicht nur auf die Beschäftigten im öffentlichen Dienst beschränkt, sondern wird – wenn erfolgreich – auch auf andere Beschäftigungsbereiche ausgedehnt.

Ministerpräsident Günter Öttinger rückte von seinen Plänen wieder ab.
Stuttgart, 13. September 2009: Aktuell geht die Öffentlichkeit davon aus, dass Ministerpräsident Öttinger von den Plänen abgerückt ist, die Beamten in Baden-Württemberg früher als die anderen Bundesländer auf eine verlängerte Lebensarbeitszeit bis 67 zu verpflichten.
Quelle: swr.de.

Meinungs-Äußerungen sind wichtig! Diskutieren Sie mit.
Darum wünsche ich mir eine engagierte Diskussion und beharrliches Vertreten der Interessen.

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Weiterführende Links

  • Profession Lehrkraft (1): anregen zum selbständigen Lernen
  • Zusammenfassung der Potsdamer Lehrer-Studie durchgeführt von einem Team von Wissenschaftlern und Studierenden des Instituts für Psychologie der Universität Potsdam unter Leitung von Prof. Dr. Uwe Schaarschmidt
  • Die Diskussionen gehen natürlich weiter: … da ist noch nicht alles zu Ende ein Blick auf das Bild des Alters in unserer Gesellschaft, Beitrag eines Jobvermittlers und eines Arztes (SZ vom 25.06.2013)

Diskussionen im Umfeld des Bundestagswahlkampfes 2009

zuletzt bearbeitet am 1. 07. 2013      zur druckerfreundlichen Ansicht zur druckerfreundlichen Ansicht

hitzefrei abschaffen!

Zusammenfassung und Gliederung

Ein pädagogisch interessiertes Elternpaar plädiert für die Abschaffung der „hitzefrei“-Regelung und regt vielfältige andere schulische Nutzungen dieser Zeiten an: Spiele, Quiz, Hausaufgaben-Betreuuung statt Unterricht in überhitzten Räumen. Eine Diskussion könnte spannend werden und ist sicher notwendig.

In jedem warmen Sommer das selbe Verfahren: Bei Hitze gibt es schulfrei!

thermometer_medium1Da Bildung Ländersache ist, regelt jedes Bundesland das Verfahren eigenständig.
Einige Bundeländer haben hitzefrei abgeschafft. So ist nach meinen Informationen hitzefrei im Saarland abgeschafft.

Es gibt manche Verunsicherung, ob diese Regelung noch in Kraft sei. Die Internet-Seite des Kultusministerium Baden-Württemberg findet das Stichwort „hitzefrei“ nicht. So ist verständlich, dass viel spekuliert wird.

In Baden-Wüttemberg gibt es – nach meinen Informationen – eine Bekanntmachung über den Ausfall des Unterrichts an besonders heißen Sommertagen vom 15.12.1975, nach der die Schulleitungen nach der vierten Unterrichtsstunde hitzefrei geben können.
Rechtsanwalt Andreas Zoller fasst diese sinngemäß so zusammen:

  • drückende Hitze (um 10 Uhr MEZ mindestens 25 Grad im Schatten)
  • Unterrichtserfolg erscheint sehr fraglich.
  • Die Schulleitung kann entscheiden.
  • gilt nicht für Jahrgangsstufe 11-13 allgemeinbildender und beruflicher Gymnasien und alle berufliche Schulen

Wer übernimmt die Aufsichtspflicht bei hitzefrei?

Diese Frage stellt sich mit hoher Dringlichkeit für die Schülerinnen und Schüler von Grundschulen.

Manche Schulen geben einen allgemeinen Hinweis an die Eltern: „Sie müssen in den nächsten Wochen mit Hitzefrei rechnen!“ – Soetwas verwundert mich sehr, wird doch bei fast allen anderen Gelegenheiten sehr sorgsam auf die Einhaltung der Ausichtspflicht geachtet. – Das finde ich auch gut so!

Aus meiner Sicht ist ein allgemeiner Hinweis an die Eltern kein zulässiges Verfahren, denn wir Eltern übergeben die Aussichtspflicht über unsere Kinder an die Schulen und rechnen (und planen) mit der Einhaltung des Stundenplans.

Die Eltern wissen nicht sicher, wann die Kinder aus der Schule kommen.

Im Alltag zeigt sich dann die Problematik. Mit oder ohne allgemeine Ankündigung sehen sich Eltern, die sich Verantwortung gegenüber ihren Kindern wahrnehmen wollen, einer großen Unsicherheit gegenüber: Wann kommen denn nun die Kinder nach Hause?

Nach der Meinung meiner Frau und meiner eigenen Vorstellung kann von den in den Schulen Verantwortlichen nicht einfach grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass zu Hause eine Aufsichtsperson (meist eine Mutter) wartet, ob die Kindern nun hiltzefrei haben oder nicht.

Die Alternative für anderweitig gebundene Eltern, sich auf nachbarschaftliche Zufälligkeits-Betreuung und „das Prinzip Hoffnung“ zu verlassen, ist für uns kein akzeptabler Weg.

Welche anderen, chancenreichen Möglichkeiten gibt es?

Wie hier auch veröffentlicht, bin ich selbst auch Lehrer und weiß, vonvon ich schreibe.

Selbstverständlich ist es für gelingende Lernprozesse günstiger, wenn die schulischen Räume nicht überhitzt sondern angenehm temperiert sind.

Andererseits führen viele (Klassen-)Lehrer/innen die für mich nachvollziehbare Klage, dass sie zu wenig zeitliche Spielräume für die Aushandlung von Gruppen-Prozessen (Absprachen, Klärungen von Missverständnissen, Konfliktregelungen), für Beziehungspflege oder auch für individualisierte Begleitung von Schüler/innen haben.

Was spricht dagegen, wenn ein Regelunterricht tatsächlich nicht mehr zumutbar erscheint, die Kinder nicht nach Hause zu schicken, sondern sie in einer spielerischeren, offeneren Form zu begleiten? – Wie würde sich zum Beispiel das Gruppen- und Klassen-Klima positiv verändern, wenn die Gruppe gemeinsam Spiele oder Quiz erleben könnten?

Was spricht dagegen, die Kinder in der Anfertigung ihrer Hausaufgaben zu unterstützen, so dass sie nach Heimkehr dann tatsächlich alle notwendigen schulischen Arbeiten erledigt haben und ins ersehnte Schwimmbad gehen könnten?

Ein positiver Nebeneffekt: Die Schulen werden verlässlich, das heißt berechenbar.

Ganz nebenbei wäre damit ein fortdauerndes Ärgernis an manchen Schulen beseitigt, dass die Stundenpläne nämlich gelegentlich nicht den Vormittag abdecken und dies auch nicht verlässlich, das heißt planbar, gehandhabt wird.

Es gab einmal eine Zeit, als Politiker/innen gerne von der „verlässlichen Grundschule“ sprachen. Diese Formel ist leider nie belastbar ausgestaltet und nach meiner fast vierjährigen Erfahrung mit einer der größten Grundschulen Baden-Württembergs schon gar nicht umgesetzt worden.

Neudings wird gerne von ganztags betreuenden Schulen gesprochen und mancherorts auch schon geplant.

Wir wünschen uns erst einmal eine berechenbare Halbtags-Schule (nicht nur für Nutzer von zusätzlichen Hort- und Kernzeit-Betreuungsangeboten!).

Zusammenfassung

Meine Frau und ich plädieren für eine grundlegende Umformulierung der Regelung von „hitzefrei“ in eine Möglichkeit, die schulischen Lern- und Aufenthaltsformen lockerer aber zeitlich verbindlich regelt.

Eine Diskussion ist sehr erwünscht.

Eine Diskussion – am liebsten in Form von Kommentaren zu diesem Artikel – ist sehr erwünscht.
Wer seine Meinung lieber über eine Mail mitteilen möchte, dem biete ich an, eine wechseitig abgesprochene Zusammenfassung hier zu veröffentlichen.

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Weiterführende Links

zuletzt bearbeitet am 30.08.2009                               zur druckerfreundlichen Ansicht zur druckerfreundlichen Ansicht

online-Umfrage: Pension mit 67 oder früher?

Zusammenfassung und Gliederung

In einer online-Umfrage auf staatsanzeiger.de zur Frage des Pensions-und Renten-Alters mit 67 hatte 93  % der 3763 Teilnehmer/innen diese Altersgrenze abgelehnt.

Soll die Pension/Rente mit 67 gestoppt werden?

Zwischen dem 26. Juni und dem 2. Juli war auf staatsanzeiger.de eine (nicht repräsentative) Umfrage  zur Frage geschaltet:
Muss die geplante Pension mit 67 gestoppt werden?

Da Lehrer/innen im Anstellungsverhältnis jeweils analog zur Beamtenbesoldung entlohnt werden, wird wohl auch nach der „Rente mit 67“ gefragt.

3763 Personen hatten sich an der online-Umfrage beteiligt.

Sie hatten die Möglichkeit, sich an dieser Art der Meinungsbildung zu beteiligen:
Staatsanzeiger – Internetportal für Wirtschaft, Politik und Verwaltung in Baden-Württemberg

Abstimmungsstand: 2. 07. 2009 / 13:00 Uhr:

Muss die geplante Pension mit 67 gestoppt werden?

Ja: 93%
Nein: 7%

Insgesamt 3763 Teilnehmer.

Ich wünsche einen guten Schuljahres-Abschluss.

Ich wünsche Ihnen besonders:

  • gute Auswertungen des Unterrichts
  • sorgfältig vorbereitete und darum effektive und  entspannte Notenkonferenzen
  • fröhliche Abschiede

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Weiterführende Links

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  • Zusammenfassung der Potsdamer Lehrer-Studie durchgeführt von einem Team von Wissenschaftlern und Studierenden des Instituts für Psychologie der Universität Potsdam unter Leitung von Prof. Dr. Uwe Schaarschmidt

zuletzt bearbeitet am 03. 01. 2012 / 09:22 Uhr                        zur druckerfreundlichen Ansicht zur druckerfreundlichen Ansicht