Gerade habe ich gelesen, dass Interessierte sich bis 31. Juli 2009 bei einer öffentliche Petition beim Deutschen Bundestag für die steuerliche Wiederanrechnung des häuslichen Arbeitszimmers einsetzen können.
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das im Einkommensteuergesetz normierte Abzugsverbot für Aufwendungen für ein berufliches Arbeitszimmer aufgehoben wird.
Die Begründung und weitere Informationen unter:
https://epetitionen.bundestag.de
Um die Eingabe zu unterzeichnen, bedarf es einer Registrierung.
Dies geht problemlos.
Anschließend kann man diese und andere Petition unterstützen.
Auch ein Forum für Diskussionen gibt Einblicke in die teilweise abgründigen Meinungen, Bewertungen und Begründungen für oder gegen die Petitionen.
Trend nach drei Tagen
Circa 1.200 neue Mitunterzeichner haben sich eingetragen.
Als ich unterzeichnete waren es 4089 Mit-Unterstützer.
Am 9. Juli 2009 / 22 Uhr sind es 5283.
Zwischenstand am 21. Juli / 22 Uhr:
8529 Mitzeichner/innen
Zwischenstand am 29. Juli / 22 Uhr:
11.120 Mitzeichner/innen
Schluss-Stand am 31. Juli 2009, dem Ende der Mitzeichnungs-Frist:
11646 Mitzeichner/innen
- Internet-Seite des Petitions-Ausschusses des Deutschen Bundestages
- Es gibt auch schon einzelne Gerichtsentscheide zugunsten von Lehrer/innen, zum Beispiel in Münster
- viel Ärger und Frustration der Lehrer/innen kann man in Foren nachlesen, zum Beispiel hier bei lehrerfreund.de
- Ein weiteres Urteil eines obersten Finanzgerichtes, dies Mal des niedersächsischen aus Hannover: Freibeträge für Arbeitszimmer müssen auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden.
- Profession Lehrkraft (1): anregen zum selbständigen Lernen
- Profession Lehrkraft (3): Impulse zur Selbst-Reflexion von Lehrer/innen
- Schule verbessern (2): reflektieren und Lernen organisieren
zuletzt bearbeitet am 04. 08. 2009 / 13:13 zur druckerfreundlichen Ansicht